Strafrecht
Das Medizin- und Sozialrecht erfordert oft eine begleitende strafrechtliche Beratung. Im Falle ärztlicher Behandlungsfehler geht es meist um Körperverletzungs- bzw. Tötungsdelikte, im Sozial- und Sozialversicherungsrecht hingegen geht es beispielsweise um das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Abrechnungs- bzw. Leistungsbetrug. All diese Delikte sind eng mit Fragen aus dem Medizin- und Sozialrecht verbunden, sodass die schnelle Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie oft tiefgreifende Kenntnisse im Medizin- und Sozialrecht erfordert. Nach dieser Maßgabe verteidige ich meine Mandanten im Ermittlungs-, Gerichts- und Berufungsverfahren.