Verkehrsrecht
Neben der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall vertrete und verteidige ich Sie auch in verkehrsrechtlichem Zusammenhang stehenden Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Mein besonderer anwaltlicher Fokus gilt dabei im Interesse unserer Mandanten der zügigen Durchsetzung berechtigter Ansprüche und dem professionellen Schadensmanagement. Hierbei kann im Bedarfsfall und auf Mandantenwunsch auf ein breites Netzwerk verschiedentlich spezialisierter Gutachter ebenso zurückgegriffen werden wie etwa auch auf fachlich-konstruktive Korrespondenz mit Schadenabteilungen der Versicherer. Bei Streit über die Haftungsquote bedarf das sog. Quotenvorrecht im Zuge einer ergebnisorientierten schnellen Abwicklung einer gesonderten Würdigung. Ich berate Sie gern insbesondere in nachstehenden Bereichen:
- Verkehrsunfall (auch als Fußgänger) mit Sachschaden und/oder Personenschaden
- Einholung von Gutachten (Verkehrsanalytik, Unfallrekonstruktion, etc.)
- Bußgeldbescheid (Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, etc.)
- Anhörung im Owi-Verfahren
- Fahrverbot
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Anordnung einer MPU